Die Pflicht: die psychischen Belastungen der Mitarbeiter erfassen

Seit dem der Gesetzgeber 2013 im Arbeitsschutzgesetz die Erhebung der psychischen Belastungen hervorgehoben hat, sind Unternehmen gefordert, diese explizit in der Gefährdungsbeurteilung zu erfassen. Als Prozessberaterin unterstütze ich Sie, das für Ihr Unternehmen passende Verfahren auszuwählen und begleite Sie bis zur Implementierung in Ihre Organisation.

Ihr Mehrwert:

  • Erfassung der psychischen Belastungen und der Ressourcen im Unternehmen
  • Systematische Verbesserung der Arbeitsorganisation unter Beteiligung der Betroffenen
  • Hohe Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen
  • Gute Voraussetzung zur Implementierung des betrieblichen Gesundheitsmanagements

Gerne stelle ich Ihnen in einem persönlichen Gespräch die Vorgehensweise und Ihren Mehrwert vor.

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